Vereinsstatuten

Ärztliche Initiative für Gesundheitliche und Sozialmedizinische
Neuerungen


§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

Der Verein führt den Namen „Ärztliche Initiative für Gesundheitliche
und Sozialmedizinische Neuerungen"
.

Der Verein hat seinen Sitz in Wien.
Seine Tätigkeit erstreckt sich auf ganz Österreich.


§2 Zweck

Der Verein verfolgt den Zweck, die soziale und gesundheitliche Situation
der Bevölkerung insgesamt sowie spezifischer Bevölkerungsgruppen
wissenschaftlich zu erforschen und mit gezielten Maßnahmen zu
verbessern. Dies geschieht auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und
unter Einsatz innovativer Managementmethoden für den Sozial- und
Gesundheitsbereich.

Gesundheit wird ganzheitlich verstanden und beinhaltet auch soziale
Aspekte.

Der Verein bezweckt insbesondere:

  1. Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse über Ist-Situation, Bedarf
    und Ergebnisse von Maßnahmen im Sozial- und Gesundheitsbereich
  2. Gesundheitsförderung im umfassenden Sinn
  3. Förderung, Begleitung und Evaluierung innovativer Sozial- und
    Gesundheitsprojekte
  4. Übernahme der Trägerschaft entsprechender Aktivitäten und Projekte
  5. Beratung und Unterstützung von Personen im Sozial- und
    Gesundheitsbereich
  6. Beratung, Unterstützung und Evaluierung öffentlich-rechtlicher und
    privater Organisationen
  7. Evaluierung von Maßnahmen und Leistungen im Sozial- und
    Gesundheitsbereich
  8. Beitrag zur Professionalisierung und Weiterbildung von im Sozial-
    und Gesundheitsbereich tätigen Personen
  9. Bereitstellung einer Plattform für nationalen und internationalen
    Erfahrungsaustausch

Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet und verfolgt
gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.


§3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

Ideelle Mittel

Der Vereinszweck soll insbesondere erreicht werden durch:

  • Informations- und Beratungstätigkeit
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Körperschaften und Organisationen
  • Durchführung wissenschaftlicher Studien
  • Durchführung von Sozial- und Gesundheitsprojekten
  • Herausgabe von Publikationen
  • Vorträge, Versammlungen, Diskussionen, Seminare und Workshops

Materielle Mittel

Die finanziellen Mittel werden aufgebracht durch:

  • Mitgliedsbeiträge
  • Miete, Pacht oder Kauf geeigneter Räumlichkeiten
  • Einnahmen aus Veranstaltungen
  • Benefizveranstaltungen und Fundraising
  • Förderungen und Subventionen
  • Preise und Ausschreibungsgewinne
  • Spenden, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen

§4 Arten der Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder

Personen, die sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligen und an Rechten
und Pflichten des Vereins teilnehmen.

Fördernde Mitglieder

Personen, die den Vereinszweck hauptsächlich durch finanzielle,
materielle oder ideelle Beiträge unterstützen, jedoch ohne Teilnahme an
den Rechten und Pflichten ordentlicher Mitglieder.

Ehrenmitglieder

Personen, die wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.


§5 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die
einen schriftlichen Antrag an den Vorstand richten.

  • Über die Aufnahme ordentlicher und fördernder Mitglieder entscheidet
    der Vorstand.
  • Eine Ablehnung kann erfolgen; Berufung an die Generalversammlung ist
    möglich.
  • Ehrenmitglieder werden auf Antrag des Vorstandes durch die
    Generalversammlung ernannt.
  • Vor Vereinsgründung erfolgt eine vorläufige Aufnahme durch die
    Proponenten.

§6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch:

  1. Tod bzw. Verlust der Rechtspersönlichkeit
  2. Freiwilligen Austritt
  3. Streichung
  4. Ausschluss

Der Austritt ist jederzeit schriftlich anzuzeigen.

Eine Streichung erfolgt bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz
dreimaliger Mahnung.\
Ein Ausschluss kann wegen grober Pflichtverletzung oder Verstoß gegen
ärztliche Ethik erfolgen. Berufung an die Generalversammlung ist
zulässig.

Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft erfolgt durch die
Generalversammlung.


§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mitglieder dürfen an allen Vereinsveranstaltungen teilnehmen.

Das Stimm- und Wahlrecht in der Generalversammlung steht nur
ordentlichen und Ehrenmitgliedern zu.

Mitglieder sind verpflichtet:

  • die Vereinsinteressen zu fördern
  • Statuten und Beschlüsse zu beachten
  • Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu zahlen
  • Adress- und beitragsrelevante Änderungen binnen 3 Monaten zu melden
  • eine vorhandene E-Mail-Adresse bekanntzugeben

§8 Vereinsorgane

Organe des Vereins sind:

  1. Generalversammlung
  2. Vorstand
  3. Rechnungsprüfer
  4. Schiedsgericht
  5. Kuratorium

§9 Die Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt.

Eine außerordentliche Generalversammlung muss innerhalb von sechs Wochen
stattfinden auf Beschluss:

  • des Vorstandes
  • von zwei Vorstandsmitgliedern
  • der Rechnungsprüfer
  • eines Drittels der stimmberechtigten Mitglieder

Einladung erfolgt mindestens vier Wochen vorher schriftlich mit
Tagesordnung.

Beschlussfähigkeit: - bei Anwesenheit der Hälfte der Stimmberechtigten -
sonst nach 30 Minuten unabhängig von der Teilnehmerzahl

Beschlüsse: - einfache Mehrheit - Statutenänderung oder
Vereinsauflösung: Zweidrittelmehrheit


§10 Aufgaben der Generalversammlung

Der Generalversammlung obliegen insbesondere:

  • Genehmigung des Rechnungsabschlusses
  • Beschluss über Voranschlag
  • Wahl und Enthebung des Vorstandes
  • Wahl der Rechnungsprüfer
  • Entlastung des Vorstandes
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  • Verleihung/Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft
  • Entscheidung über Berufungen
  • Statutenänderungen
  • Auflösung des Vereins
  • Bestätigung der Geschäftsführung

§11 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus 3 bis 7 Mitgliedern, jedenfalls:

  • Obmann/Obfrau
  • Schriftführer/in
  • Kassier/in

Funktionsperiode: 2 Jahre

Der Vorstand: - kann Mitglieder kooptieren - wird vom Obmann
einberufen - ist beschlussfähig bei mindestens zwei anwesenden
Mitgliedern - entscheidet mit einfacher Mehrheit


§12 Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand leitet den Verein und ist zuständig für:

  • Vermögensverwaltung
  • Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern (Antrag)
  • Vorbereitung der Generalversammlung
  • Erstellung von Budget und Rechnungsabschluss
  • Personalentscheidungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Arbeitsprogramme
  • Bestellung eines Geschäftsführers

§13 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder

Der/Die Obmann/Obfrau:

  • vertritt den Verein nach außen
  • führt den Vorsitz in Generalversammlung und Vorstand
  • kann bei Gefahr im Verzug sofortige Anordnungen treffen

Der/Die Schriftführer/in: - führt Protokolle

Der/Die Kassier/in: - ist für die Finanzgebarung verantwortlich

Urkunden müssen von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden.


§14 Rechnungsprüfer

Zwei Rechnungsprüfer werden für 2 Jahre gewählt (Wiederwahl
möglich).

Aufgaben: - Gebarungskontrolle - Prüfung des Rechnungsabschlusses -
Bericht an die Generalversammlung


§15 Schiedsgericht

Das Schiedsgericht entscheidet vereinsinterne Streitigkeiten.

  • besteht aus fünf ordentlichen Mitgliedern
  • jeder Streitteil benennt zwei Schiedsrichter
  • Vorsitz wird gewählt (bei Gleichstand: Los)
  • Entscheidung mit einfacher Mehrheit
  • endgültig vereinsintern

§16 Kuratorium

Der Vorstand kann ein Kuratorium aus Persönlichkeiten aus Wissenschaft,
Politik, Wirtschaft und Kultur bilden.

  • Mitglieder müssen keine Vereinsmitglieder sein
  • Ernennung und Abberufung erfolgen einstimmig durch den Vorstand

§17 Auflösung des Vereins

Die freiwillige Auflösung kann nur in einer außerordentlichen
Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

Bei vorhandenem Vermögen: - Bestellung eines Liquidators - Vermögen ist
an eine gemeinnützige Organisation im Sinne der Bundesabgabenordnung zu
übertragen.