Vereinsstatuten
Ärztliche Initiative für Gesundheitliche und Sozialmedizinische
Neuerungen
§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Der Verein führt den Namen „Ärztliche Initiative für Gesundheitliche
und Sozialmedizinische Neuerungen".
Der Verein hat seinen Sitz in Wien.
Seine Tätigkeit erstreckt sich auf ganz Österreich.
§2 Zweck
Der Verein verfolgt den Zweck, die soziale und gesundheitliche Situation
der Bevölkerung insgesamt sowie spezifischer Bevölkerungsgruppen
wissenschaftlich zu erforschen und mit gezielten Maßnahmen zu
verbessern. Dies geschieht auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und
unter Einsatz innovativer Managementmethoden für den Sozial- und
Gesundheitsbereich.
Gesundheit wird ganzheitlich verstanden und beinhaltet auch soziale
Aspekte.
Der Verein bezweckt insbesondere:
- Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse über Ist-Situation, Bedarf
und Ergebnisse von Maßnahmen im Sozial- und Gesundheitsbereich - Gesundheitsförderung im umfassenden Sinn
- Förderung, Begleitung und Evaluierung innovativer Sozial- und
Gesundheitsprojekte - Übernahme der Trägerschaft entsprechender Aktivitäten und Projekte
- Beratung und Unterstützung von Personen im Sozial- und
Gesundheitsbereich - Beratung, Unterstützung und Evaluierung öffentlich-rechtlicher und
privater Organisationen - Evaluierung von Maßnahmen und Leistungen im Sozial- und
Gesundheitsbereich - Beitrag zur Professionalisierung und Weiterbildung von im Sozial-
und Gesundheitsbereich tätigen Personen - Bereitstellung einer Plattform für nationalen und internationalen
Erfahrungsaustausch
Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet und verfolgt
gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung.
§3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
Ideelle Mittel
Der Vereinszweck soll insbesondere erreicht werden durch:
- Informations- und Beratungstätigkeit
- Zusammenarbeit mit Behörden, Körperschaften und Organisationen
- Durchführung wissenschaftlicher Studien
- Durchführung von Sozial- und Gesundheitsprojekten
- Herausgabe von Publikationen
- Vorträge, Versammlungen, Diskussionen, Seminare und Workshops
Materielle Mittel
Die finanziellen Mittel werden aufgebracht durch:
- Mitgliedsbeiträge
- Miete, Pacht oder Kauf geeigneter Räumlichkeiten
- Einnahmen aus Veranstaltungen
- Benefizveranstaltungen und Fundraising
- Förderungen und Subventionen
- Preise und Ausschreibungsgewinne
- Spenden, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen
§4 Arten der Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder
Personen, die sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligen und an Rechten
und Pflichten des Vereins teilnehmen.
Fördernde Mitglieder
Personen, die den Vereinszweck hauptsächlich durch finanzielle,
materielle oder ideelle Beiträge unterstützen, jedoch ohne Teilnahme an
den Rechten und Pflichten ordentlicher Mitglieder.
Ehrenmitglieder
Personen, die wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
§5 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die
einen schriftlichen Antrag an den Vorstand richten.
- Über die Aufnahme ordentlicher und fördernder Mitglieder entscheidet
der Vorstand. - Eine Ablehnung kann erfolgen; Berufung an die Generalversammlung ist
möglich. - Ehrenmitglieder werden auf Antrag des Vorstandes durch die
Generalversammlung ernannt. - Vor Vereinsgründung erfolgt eine vorläufige Aufnahme durch die
Proponenten.
§6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch:
- Tod bzw. Verlust der Rechtspersönlichkeit
- Freiwilligen Austritt
- Streichung
- Ausschluss
Der Austritt ist jederzeit schriftlich anzuzeigen.
Eine Streichung erfolgt bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz
dreimaliger Mahnung.\
Ein Ausschluss kann wegen grober Pflichtverletzung oder Verstoß gegen
ärztliche Ethik erfolgen. Berufung an die Generalversammlung ist
zulässig.
Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft erfolgt durch die
Generalversammlung.
§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Mitglieder dürfen an allen Vereinsveranstaltungen teilnehmen.
Das Stimm- und Wahlrecht in der Generalversammlung steht nur
ordentlichen und Ehrenmitgliedern zu.
Mitglieder sind verpflichtet:
- die Vereinsinteressen zu fördern
- Statuten und Beschlüsse zu beachten
- Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu zahlen
- Adress- und beitragsrelevante Änderungen binnen 3 Monaten zu melden
- eine vorhandene E-Mail-Adresse bekanntzugeben
§8 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind:
- Generalversammlung
- Vorstand
- Rechnungsprüfer
- Schiedsgericht
- Kuratorium
§9 Die Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt.
Eine außerordentliche Generalversammlung muss innerhalb von sechs Wochen
stattfinden auf Beschluss:
- des Vorstandes
- von zwei Vorstandsmitgliedern
- der Rechnungsprüfer
- eines Drittels der stimmberechtigten Mitglieder
Einladung erfolgt mindestens vier Wochen vorher schriftlich mit
Tagesordnung.
Beschlussfähigkeit: - bei Anwesenheit der Hälfte der Stimmberechtigten -
sonst nach 30 Minuten unabhängig von der Teilnehmerzahl
Beschlüsse: - einfache Mehrheit - Statutenänderung oder
Vereinsauflösung: Zweidrittelmehrheit
§10 Aufgaben der Generalversammlung
Der Generalversammlung obliegen insbesondere:
- Genehmigung des Rechnungsabschlusses
- Beschluss über Voranschlag
- Wahl und Enthebung des Vorstandes
- Wahl der Rechnungsprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- Verleihung/Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft
- Entscheidung über Berufungen
- Statutenänderungen
- Auflösung des Vereins
- Bestätigung der Geschäftsführung
§11 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus 3 bis 7 Mitgliedern, jedenfalls:
- Obmann/Obfrau
- Schriftführer/in
- Kassier/in
Funktionsperiode: 2 Jahre
Der Vorstand: - kann Mitglieder kooptieren - wird vom Obmann
einberufen - ist beschlussfähig bei mindestens zwei anwesenden
Mitgliedern - entscheidet mit einfacher Mehrheit
§12 Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand leitet den Verein und ist zuständig für:
- Vermögensverwaltung
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
- Ernennung von Ehrenmitgliedern (Antrag)
- Vorbereitung der Generalversammlung
- Erstellung von Budget und Rechnungsabschluss
- Personalentscheidungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Arbeitsprogramme
- Bestellung eines Geschäftsführers
§13 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
Der/Die Obmann/Obfrau:
- vertritt den Verein nach außen
- führt den Vorsitz in Generalversammlung und Vorstand
- kann bei Gefahr im Verzug sofortige Anordnungen treffen
Der/Die Schriftführer/in: - führt Protokolle
Der/Die Kassier/in: - ist für die Finanzgebarung verantwortlich
Urkunden müssen von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden.
§14 Rechnungsprüfer
Zwei Rechnungsprüfer werden für 2 Jahre gewählt (Wiederwahl
möglich).
Aufgaben: - Gebarungskontrolle - Prüfung des Rechnungsabschlusses -
Bericht an die Generalversammlung
§15 Schiedsgericht
Das Schiedsgericht entscheidet vereinsinterne Streitigkeiten.
- besteht aus fünf ordentlichen Mitgliedern
- jeder Streitteil benennt zwei Schiedsrichter
- Vorsitz wird gewählt (bei Gleichstand: Los)
- Entscheidung mit einfacher Mehrheit
- endgültig vereinsintern
§16 Kuratorium
Der Vorstand kann ein Kuratorium aus Persönlichkeiten aus Wissenschaft,
Politik, Wirtschaft und Kultur bilden.
- Mitglieder müssen keine Vereinsmitglieder sein
- Ernennung und Abberufung erfolgen einstimmig durch den Vorstand
§17 Auflösung des Vereins
Die freiwillige Auflösung kann nur in einer außerordentlichen
Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
Bei vorhandenem Vermögen: - Bestellung eines Liquidators - Vermögen ist
an eine gemeinnützige Organisation im Sinne der Bundesabgabenordnung zu
übertragen.